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Saalekreis

Geiseltalsee (Teilfläche)

Kenn-Nr. 10-290-52 · 634,00 ha · betreut durch KAV Merseburg e.V.

Über das Gewässer

Der Geiseltalsee ist der flächenmäßig größte künstliche See Deutschlands. Er entstand durch Flutung des ehemaligen Braunkohletagebaus mit Saalewasser, abgeschlossen um 2011. Mit über 18 Quadratkilometern Gesamtfläche, bis zu rund 80 Metern Tiefe und außergewöhnlich klarem Wasser (Sichttiefen bis etwa 10 Meter) ist er ein Naturparadies mit weitgehend unbebauten Ufern, Inseln und ausgedehnten Flachwasserzonen. Beim Fluten überspülte Bäume und Sträucher sorgen für reiches Nährstoffangebot, bedeuten für Angler aber Hängergefahr in Ufernähe. Besetzt wurde der See mit Millionen kleiner Maränen; daneben haben sich Hecht, Barsch, Plötze, Karpfen, Rotfeder, Zander und Aal etabliert. Der Hechtbestand ist hervorragend, Fänge über einen Meter sind dokumentiert. Bewirtschaftet wird der See seit Juni 2014 vom KAV Merseburg.

Quellen: fisch-hitparade.de, geiseltalsee.com, treibholz-geiseltalsee.de

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Barsch Perca fluviatilis
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Hecht Esox lucius 50 cm 15.02.–30.04.
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus
Kleine Maräne Coregonus albula 12 cm

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ Hinweise im Anhang beachten!

Nur der südliche Teil ist zum Angeln freigegeben (große Bereiche sind Naturschutzgebiet/Bergrecht). Zum Schilfgürtel ist 50 m Abstand zu halten. Bootsangeln nur mit Viertaktmotor; E-Motoren wegen Wellenbildung nur bei windarmem Wetter. Aktuelle Allgemeinverfügung des Saalekreises beachten.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.