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Landkreis Börde

Beber von Einmündung der Rie bis zur Mündung in die Ohre

Kenn-Nr. 3-200-45 · 3,00 ha · betreut durch KAV Haldensleben e.V.

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Döbel Leuciscus cephalus
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.