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Landkreis Wittenberg

Bergwitzsee

Kenn-Nr. 8-184-03 · 171,70 ha · betreut durch Bergwitzer Angelverein e.V.

Über das Gewässer

Der Bergwitzsee südlich der Lutherstadt Wittenberg am Rand der Dübener Heide ist ein gefluteter Braunkohletagebau, der nach dem Ende des Kohleabbaus in den 1960er Jahren entstand. Gespeist vom Grundwasser und mehreren Quellen, ist das Wasser ausgesprochen klar – was neben Anglern auch Taucher und Badegäste schätzen.

Mit rund 172 Hektar ist er mittelgroß und bis etwa 18 Meter tief; der Grund ist abwechslungsreich strukturiert mit Sandbänken, Krautfeldern, versunkenen Wäldern und teils steil abfallenden Kanten. Der Fischbestand ist vielfältig: kapitale Hechte und Zander, dazu Karpfen, Brassen und große Rotaugen sowie ein guter Maränenbestand, der sich gezielt befischen lässt; gelegentlich gehen auch Welse an den Haken.

Wegen Größe und Tiefe ist das Angeln vom Boot mit Echolot klar im Vorteil – im Frühjahr lohnt entlang der Krautkanten aber auch das Ufer- oder Bellyboot-Angeln auf Hecht. Nachtangeln ist erlaubt, Gastkarten sind erhältlich; direkt am See liegt ein Campingplatz.

Quellen: fisch-hitparade.de, monsterfisch.de, WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm
Barsch Perca fluviatilis
Blei (Brachse) Abramis brama
Hecht Esox lucius 50 cm 15.02.–30.04.
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Große Maräne Coregonus lavaretus 30 cm
Kleine Maräne Coregonus albula 12 cm
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus
Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss 25 cm 15.09.–31.03. (nur Salmonidengew.)
Wels Silurus glanis
Zander Stizostedion lucioperca 50 cm 15.02.–31.05.

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ Verbrennungsmotoren verboten

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.