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Mansfeld-Südharz

Stausee Kelbra

Kenn-Nr. 9-390-32 · 500,00 ha · betreut durch KAV Sangerhausen e.V.

Über das Gewässer

Der Stausee Kelbra – auch Helmestausee Berga-Kelbra – staut die aus dem Harz kommende Helme in der Goldenen Aue am Fuß von Kyffhäuser und Südharz. Talsperre und Stausee gingen 1968/69 in Betrieb und dienen in erster Linie dem Hochwasserschutz der fruchtbaren Goldenen Aue.

Mit rund 500 Hektar ist der See großflächig, aber flach; sein Wasserstand schwankt jahreszeitlich stark, weil im Herbst für den Vogelschutz weite Schlammflächen freigelegt werden. Denn der Helmestausee ist ein international bedeutendes Vogelschutzgebiet (Ramsar/EU-SPA): Er zählt zu den wichtigsten Kranich-Rastplätzen Deutschlands – im Herbst rasten hier zehntausende Kraniche – und ist ein bedeutendes Brutgebiet des Schwarzhalstauchers.

Anglerisch bietet der See Raub- und Friedfische wie Hecht, Zander, Barsch, Karpfen, Schleie und Weißfisch. Wegen der besonderen Naturschutz- und Stauregelungen unbedingt die aktuellen Hinweise des bewirtschaftenden Vereins (KAV Sangerhausen) und die Beschilderung beachten – Wasserstand und Befischbarkeit ändern sich im Jahresverlauf deutlich.

Quellen: Umweltministerium Sachsen-Anhalt (mwu), Natura-2000-LSA, Naturpark Kyffhäuser

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm
Barsch Perca fluviatilis
Hecht Esox lucius 50 cm 15.02.–30.04.
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus
Schleie Tinca tinca 25 cm
Zander Stizostedion lucioperca 50 cm 15.02.–31.05.

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ Hinweise im Anhang beachten!

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.