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Thüringen (Gastrecht)

Brauereiteich Bad Klosterlausnitz

Kenn-Nr. Th-500-02 · 0,47 ha · betreut durch AV Bad Klosterlausnitz e.V.

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm
Karpfen Cyprinus carpio 35 cm
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Schleie Tinca tinca 25 cm
Döbel Leuciscus cephalus
Rapfen Aspius aspius 40 cm

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ an der Talsperre Kelbra angeln. Gestattet ist zu beachten. Anfüttern ist verboten. ist eine Belehrung und der Erwerb einer es einige Einschränkungen, welche auf der Einschränkungen beim Angeln zu beachten soweit dies zum Zwecke der Fischerei erforderlich Als Wasserfahrzeuge werden alle Gegenstände darüber, ob Wasserfahrzeuge, auf denen eine Nutzung von Wasserfahrzeugen dürfen keine Wasserfahrzeuge Alle Wasserfahrzeuge sind deutlich sichtbar der Wasserfahrzeuge sind die Mitgliedsvereine und Befahren des Geleges ist untersagt, vor dem Gelege liegenden Boot aus gestattet. NSG-gleichen Totalreservaten des Naturschutzes zu orientieren. von Gewässern in Naturschutz- c des Bundesnaturschutzgesetzes, bzw. (Fetzenköder), Kunstköder, die zum Fang mit Ausnahmegenehmigung der Oberen Fischereibehörde gestattet, beim Raubfischangeln nicht gestattet, ebenso ist der Einsatz verboten. und Schonstrecken festlegen. Salmonidengewässern ist Nachtangeln verboten. sind zu beachten. wildlebender Fische ist verboten. dieser Fische ist verboten, wenn sie untermaßig Grundes und ist auf die erforderliche Barschen ist bei der Angelfischerei verboten. § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes) nachzustellen verboten, Fischen nachstehender Arten ist verboten. insgesamt 3 Fische nachstehender in denen das Angeln nicht gestattet zur einheitlichen Beschilderung der Salmoniden-Angelgewässer Angeln gesperrt ist. liegende Strecke gesperrt. Schonstrecke dient. Hälfte rot (Schonstrecke). In einer gelben Befahren sofort entfernen Verwendung von Wasserfahrzeugen Anfüttern ohne gleichzeitige Fischereiausübung

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.